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Auf der Basis unserer christlichen Glaubensüberzeugung ist es unser Anliegen, christliche Wertmaßstäbe auch in unserem Berufsalltag zu leben und umzusetzen. Für Sie als Mandant unserer Sozietät mag dies im Einzelnen Folgendes bedeuten:

1) Wir sehen uns verpflichtet, Ihre Rechtsangelegenheiten verantwortungsvoll, sorgfältig und gewissenhaft zu bearbeiten. Neben den selbstverständlichen Anforderungen an die Tätigkeit des Rechtsanwalts, wie die erforderliche Fachkenntnis oder die Wahrung der Vertraulichkeit, widmen wir Ihrer Akte die Zeit, die nötig ist – nicht nur die Zeit, die kostenmäßig im Verhältnis steht.

2) Beratungs- und Prozesskostenhilfemandate sind für uns keine „Zweite-Klasse-Mandate“. Den vollwertigen Zugang zum Recht für bedürftige Personen sehen wir als einen wichtigen Bestandteil unserer Justizordnung und sind bereit, unsere Zeit für Sie zu investieren, auch wenn die gesetzlichen Gebühren niedriger sein mögen.

3) Transparenz bei Kosten und Gebühren wird bei uns großgeschrieben. In der Regel führen wir mit Ihnen ein Vorgespräch, in dem Sie uns Ihre Anliegen oder Probleme in Ruhe schildern können, ohne dass dafür Beratungsgebühren

o.ä. in Rechnung gestellt werden. Normalerweise geben wir Ihnen dann einen Überblick über die bestehenden Handlungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten. Erst dann sind Sie am Zuge zu entscheiden, ob Sie uns ein Mandat erteilen möchten oder nicht.

4) Wir sehen Sie als Mensch und nicht nur als mehr oder weniger zahlungskräftigen Kunden. Besonders in den Bereichen des Familien- und Strafrechts, aber auch im Arbeitsrecht sind wir teilweise mit Lebenssituationen konfrontiert, deren Probleme und Schwierigkeiten weit über die juristischen Aufgabenstellungen hinaus reichen. Hier möchten wir Ihnen mit Rat und Tat, oder aber einfach nur mit Zuhören und Trost zur Seite stehen, sofern dies gewollt ist. Das Gebot tätiger Nächstenliebe soll für uns nicht dort enden, wo das Verzeichnis abrechenbarer Gebühren aufhört.

5) Wir sind bereit, mit vollem Einsatz für Ihre Sache zu kämpfen. Dennoch möchten wir auch ihrem Gegner als Mensch Achtung und Respekt entgegenbringen. Wir möchten Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen, nicht aber, einen „Vernichtungsfeldzug“ gegen die gegnerische Partei zu führen.

6) Wir sind in jeder Lage des Verfahrens offen für Verhandlungen und Vergleichslösungen, allerdings darf ein Vergleich nicht nur eine „Scheinlösung“ beinhalten, sondern muss zur endgültigen Lösung und Bereinigung eines Konflikts geeignet sein. Einen Vergleich, nur um die Sache „vom Tisch zu haben“, gibt es deshalb bei uns nicht.

7) Wir verstehen uns als leidenschaftliche Vertreter Ihrer Interessen, fühlen uns als „Organ der Rechtspflege“ aber auch Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Wir lehnen deshalb die Annahme von Mandaten ab, im Rahmen derer wir zu gesetzeswidrigen oder moralisch zweifelhaften Tätigkeiten veranlasst werden sollen – letzteres im Einzelfall auch über die entsprechenden Berufspflichten hinaus.

8) Dagegen wollen wir bewusst auch Menschen, die in der Vergangenheit Fehler gemacht haben und dafür juristisch zur Rechenschaft gezogen werden, eine Chance geben. Namentlich in Strafsachen möchten wir Ihnen auch dann Achtung und Annahme als Mensch entgegenbringen, wenn Sie einer schweren Straftat angeklagt oder beschuldigt sind. Im Gegenzug erwarten wir von Ihnen die Bereitschaft, uns die Wahrheit anzuvertrauen und das eigene Handeln selbstkritisch zu hinterfragen.